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Zahntechniker

Zahntechniker oder Zahnprothetiker ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung. Die Ausbildung dauert in der Regel 3 Jahre und 6 Monate, unter Erfüllung besonderer Voraussetzungen ist auch eine Verkürzung der Ausbildungszeit möglich. Zahntechniker fertigen Zahnersatz, (Zahnkronen, Stiftkronen, Brücken, Teil- und Vollprothesen), laborgefertigte Einlagefüllungen kieferorthopädische Apparaturen (Spangen), seltener auch Aufbissschienen und Antischnarchapparate. Jeder Auftrag setzt ein genaues Abformen des Patientengebisses voraus. Diese Abformung (Negativform des Patientengebisses) nimmt der Zahnarzt mit Materialien auf Silikon-, Polyäther- oder Alginatbasis vor und muss sehr exakt sein. Die Qualität (Genauigkeit) kann in manchen Fällen durch den Einsatz von individuellen Abformungsträgern („Löffel“) verbessert werden. Durch Ausgießen mit Spezial-Hartgipsen erstellt der Zahntechniker ein Arbeitsmodell (Positivform) als seine Arbeitsgrundlage. Patientenkontakt hat der Zahntechniker umso öfter, je näher die Zahnwerkstatt (Dentallabor) liegt (einige sind an Praxen angeschlossen). Meist zieht der Zahnarzt ihn bei bestimmten Arbeitsschritten hinzu, um das Endergebnis der zahntechnischen Arbeit zu optimieren. Der Patient hat das Recht, sich vorab informieren zu lassen, wer seinen Zahnersatz anfertigen wird und kann auf eine ganz bestimmte Dentalwerkstatt bestehen. Ob der Zahnersatz qualitativ hochwertig genug gearbeitet ist, verantwortet der Zahnarzt („medizinische Eingliederbarkeit“); deshalb wird er auch evtl. die Zusammenarbeit mit einem bestimmten Labor verweigern.