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medizinische Fußpflege

Bei der Fußpflege, auch Pediküre genannt, werden im Wesentlichen die Zehennägel gekürzt und Hornhaut an den Füßen wird entfernt (auch die Hornschwielen namens Hühneraugen). Dagegen umfasst die medizinische Fußpflege oder Podologie auch direkte Behandlungen der Füße. Das Gegenstück für die Hände ist die Maniküre. Kosmetische Fußpflegemittel werden unterstützend zur Reinigung, Pflege und Desodorierung der Füße verwendet. Der Begriff medizinische Fußpflege oder Podologie bezeichnet die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Die Maßnahmen von Podologen (med. Fußpflege) sind vielfältig und ergeben sich aus den Gebieten der Inneren Medizin (Diabetologie), Dermatologie, Chirurgie und Orthopädie. Sie umfassen präventive und kurative therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß. Podologen sind aufgrund des Podologengesetzes (PodG) als medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf definiert. Die meisten Podologen sind mit Kassenzulassung tätig, da Diabetiker mit Folgeschäden am Fuß im Sinne eines Diabetischen Fußsyndroms (DFS) als bislang einzige Gruppe von den Krankenkassen (gesetzlich wie privat) eine Heilmittelverordnung zur podologischen Komplexbehandlung vom Arzt erhalten können. Podologen (med. Fußpflege) arbeiten als selbständige Leistungserbringer in eigenen Podologiepraxen mit oder ohne Kassenzulassung, als freie Mitarbeiter in einer Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft oder als Angestellte in Krankenhäusern oder speziellen Fußambulanzen mit anderen Berufsgruppen wie zum Beispiel Ärzten, Orthopädie-Schuhmachern oder Physiotherapeuten, Ergotherapeuten etc. zusammen.