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Energieversorgung

Energieversorger sind für die Belieferung von Verbrauchern mit Nutzenergie verantwortlich. Im weiteren Sinne, insbesondere bei der Bezeichnung als Wirtschaftszweig (beispielsweise gemäß NACE), beinhaltet der Begriff Energieversorgung alle Energieträger und die gesamte Wertschöpfungskette von der Erschließung von Energiequellen, der Wandlung in andere Energieformen, deren Zwischenspeicherung, Transport, Zwischenhandel und letztlich die Verteilung bis zum Endverbraucher mit allen dazugehörigen technischen, wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Rahmengebieten. In dieser weitgefassten Bedeutung wird das Gebiet auch als Energiewesen bezeichnet. Bei der Verwendung von "Energieversorgung" im engeren Sinne ist oft nur der letzte Abschnitt der Kette mit der Verteilung und direkten Versorgung von Endverbrauchern („Letzte Meile“) mit leitungsgebundenen Energieträgern (Elektrischer Strom, Ferngas, Fernwärme) gemeint (auch englisch „Downstream“ genannt). Nicht mitgerechnet wird hier die vorgeschaltete Gewinnung von Energierohstoffen (z. B. Kohlebergbau, Öl- und Gasförderung, auch englisch „Upstream“ genannt), deren Ferntransport, Speicherung und Veredelung (z. B. Betrieb von Öl- und Gaspipelines oder -raffinerien, auch englisch „Midstream“ genannt) sowie die nicht-leitungsgebundenen Verteilung von Fest- und Flüssigbrennstoffen.