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Bei den Bausparkassen handelt es sich um Spezialkreditinstitute, die aufgrund der im Bausparkassengesetz geregelten Geschäftskreisbeschränkung im Wesentlichen nur die Wohnungsbaufinanzierung betreiben. In der Bundesrepublik Deutschland wird das Bausparen durch die Gewährung von Wohnungsbauprämien für Sparleistungen auf Bausparkonten und die Zahlung von Arbeitnehmersparzulagen für die vermögenswirksamen Leistungen gefördert. Am 4. Juli 2008 wurde im Bundesrat das Eigenheimrentengesetz, auch Wohn-Riester genannt, eingeführt. Dieses sieht ab 1. November 2008 eine zusätzliche Förderung des Bausparens vor.